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Start der „Corona-App“ in Deutschland – FIfF und DigiGes warnen

Zum Start der sogenannten „Corona-App“ in Deutschland äußern sich Datenschützerinnen und Datenschützer kritisch. So warnen etwa sowohl das das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) als auch die Digitale Gesellschaft (DigiGes) (PE FIfF, PE DigiGes) vor möglichen gesellschaftlichen Auswirkungen wie Nachteilen für Menschen, die die App nicht benutzen.

Was heißt denn „freiwillig“, wenn ich mich ohne nicht mehr bewegen kann?

Bei der Öffnung der chinesischen Metropole Wuhan gingen Bilder des Bahnhofvorplatzes des Hauptbahnhofs der Stadt um die Welt. Bilder tausender Menschen, die anstanden, um sich Fieber messen und ihr „Smartphone“ mit dem grünen Code der Corona-App vorzuzeigen und scannenzulassen, denn sonst konnten sie die Stadt nicht verlassen.

Ohne grünen Code keine Abreise. Vor der Gefahr, dass eine App, die im Seuchenschutz eingesetzt wird (inwieweit dies wirklich sinnvoll ist, kann an anderer Stelle erörtert werden), ganz schnell nicht mehr freiwillig sein kann, sondern als Zugangsbeschränkung eingesetzt werden kann, warnen Datenschützerinnen und Datenschützer schon seit Beginn der Diskussion um eine App als technologische Lösung der Pandemie.

Beworben wurde die App durch die Regierung von Anfang an mit dem Schlagwort der Freiwilligkeit. Inwieweit bei einer solchen App überhaupt von Freiwilligkeit gesprochen werden kann, analysiert Karin Schuler vom Netzwerk Datenschutzexpertise im Beueler Extradienst.

Ein von der FIfF, der DigiGes und dem Deutschen Gewerkschaftsbund analysiertes Problem ist das Fehlen von Gesetzen, die vor einer Diskriminierung von Menschen, die die App nicht nutzen wollen, schützen könnten. Egal, ob im privaten oder öffentlichen Raum.

Ab wann ist es nützlich?

Eines von vielen weiteren Problemen der App dürfte sein, dass neben der in der FIfF-Pressemitteilung erwähnten Manipulierbarkeit zudem ein hoher Bevölkerungsanteil die App herunterladen und dann auch nutzen müsste. Bei einer internationalen Betrachtung schon vorhandenen Apps, die nicht verpflichtend sind, erscheint das fraglich. Selbst im gegenüber Technologien sehr aufgeschlossenen und dem Datenschutz nicht unbedingt zugewandten Island haben nach einem Bericht des Technology Review nur fast 40% der Bevölkerung die App heruntergeladen. Ein im Technology Review zitierter isländischer Offizieller beschreibt den Effekt der App als gering. Meldungen aus der Schweiz, dass selbst unter den Entscheiderinnen und Entscheidern über diese App nur eine knappe Mehrheit diese selbst installieren würden (von der Nutzung wird erst gar nicht gesprochen), zeigen eher ein Misstrauen gegenüber der beworbenen technologischen Lösung.

Zudem ist auch im oben genannten NZZ-Artikel angesprochene Frage, wie lange die App genutzt werden darf, von äußerster Relevanz. Denn die Reihe der Überwachungstechnologien, die unter vielen Versprechen bezüglich des Datenschutzes eingeführt wurden, um dann entweder für immer zu bestehen oder zweckentfremdet zu werden, ist lang.